Wohnbauanleihe

  • Anleihen mit Steuervorteil

  • bis zu 4 % der Zinsen p.a. sind von der Kapitalertragsteuer befreit

  • Steuervorteil gilt für Privatpersonen

Wohnbauanleihen werden von Wohnbaubanken herausgegeben („emittiert“) und müssen außerdem zweckgewidmet eingesetzt werden, d.h. das aufgebrachte Kapital wird ausschließlich zur Finanzierung von Wohnungen verwendet, welche überwiegend durch Hypotheken sichergestellt sind. Dadurch ist für die Anleihekäufer besondere wirtschaftliche Sicherheit gegeben.

 

4 % p.a. des Nominalzinssatzes sind KESt-frei. Der übrige Zinsanteil unterliegt dem KESt-Abzug und ist somit endbesteuert (Einkommens-/ und Erbschaftssteuer). Voraussetzung für die 4 %ige KESt-Freiheit des Kupons ist, dass dieses Wertpapier dem Privatvermögen des Anlegers zuzuordnen ist und eine entsprechende Privatvermögenserklärung (Hinterlegung bei einem inländischen Kreditinstitut) abgegeben wird.

 

Wer kann eine Privatvermögenserklärung abgeben?

  • sämtliche natürliche Personen, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, bei Zugehörigkeit zum Privatvermögen (auch Ausländer, die in Öster-reich einen Wohnsitz haben)
  • Körperschaften öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, SV-Träger, gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften), wenn die Einkünfte dem privatwirtschaftlichen Vermögensverwaltungsbereich der KÖR zuzuordnen sind.

 

Keine Privatvermögenserklärung können abgeben:

  • Devisenausländer (Ausländer, die in Österreich keinen Wohnsitz haben)
  • Einzelunternehmer im Betriebsvermögen und Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften

 

Im Betriebsvermögen kommt der 4-%ige KESt-Vorteil nicht zum Tragen, Wohnbauanleihen sind aber sehr wohl für die Pensionsrückstellung geeignet!

Häufig gestelle Fragen

Wer ist die 3-Banken Wohnbaubank AG?

Ein Unternehmen der Oberbank AG, BKS Bank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (3 Banken Gruppe). Die Wohnbaubank ist eine Wohnbaubank im Sinne der Bestimmungen des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl 253/1993 („StWbFG“) in der geltenden Fassung („idgF“). Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit begibt sie Wohnbau-Wandelschuldverschreibungen. Die Aktionäre dürfen von Gesetzes wegen keine Wohnbaubank-Anleihen begeben

 

Was ist eine Wohnbauanleihe?

Steuerbegünstigte Anleihe zur Förderung des Wohnbaues. Die Verwendung der Anleiheerlöse ist vom Gesetzgeber exakt vorgegeben.

 

Gilt der Zinssatz für die gesamte Laufzeit?

Für fix verzinste Wohnbauanleihen gilt der Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Bei variabel verzinsten Wohnbauanleihen wird der Zinssatz gemäß den Anleihebedingungen (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) angepasst und gilt für die jeweilige Zinsperiode.

 

Welche steuerlichen Begünstigung ist mit dem Besitz einer Wohnbaubank-Anleihe verbunden?

4 % p.a. des Nominalzinssatzes sind KESt-frei. Der übrige Zinsanteil unterliegt dem KESt-Abzug und ist somit endbesteuert (ESt u. Erbschaftssteuer).

 

Wer kommt in den Genuss dieses Steuervorteils?

Sämtliche natürliche Personen, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, bei Zugehörigkeit zum Privatvermögen (auch Ausländer, die in Österreich einen Wohnsitz haben).


Körperschaften öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, SV-Träger, gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften), wenn die Einkünfte dem privatwirtschaftlichen Vermögensverwaltungsbereich der Körperschaft öffentlichen Rechts zuzuordnen sind.

 

Fällt bei Wohnbaubankanleihen Erbschaftssteuer an?

In Österreich wird seit 01.08.2008 keine Erbschafts- (und Schenkungs-) steuer mehr eingehoben, demnach ist auch die Übertragung von Wohnbaubankanleihen im Erbweg steuerfrei.

 

Unterliegt die Schenkung von Wohnbauanleihen der Meldepflicht für Schenkungen?

Genauso wie andere Wertpapiere unterliegen Wohnbaubankanleihen bei Übertragung durch Schenkung ab einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze der Meldepflicht.