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Darüber hinaus gilt: 
 
•  Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund 
von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als 
Reaktion  auf  diese  Risiken,  führen  sie  durch  und  erlangen  Prüfungsnachweise,  die 
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das 
Risiko, dass  aus  dolosen Handlungen  resultierende  wesentliche falsche  Darstellungen 
nicht  aufgedeckt  werden,  ist  höher  als  ein  aus  Irrtümern  resultierendes,  da  dolose 
Handlungen  kollusives  Zusammenwirken,  Fälschungen,  beabsichtigte 
Unvollständigkeiten,  irreführende  Darstellungen  oder  das  Außerkraftsetzen  interner 
Kontrollen beinhalten können. 
 
•  Wir  gewinnen  ein  Verständnis  von  dem  für  die  Abschlussprüfung  relevanten  internen 
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen  sind,  jedoch  nicht  mit  dem  Ziel,  ein  Prüfungsurteil  zur  Wirksamkeit  des 
internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. 
 
•  Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit 
zusammenhängende Angaben. 
 
•  Wir  ziehen  Schlussfolgerungen  über  die  Angemessenheit  der  Anwendung  des 
Rechnungslegungsgrundsatzes  der  Fortführung  der  Unternehmenstätigkeit  durch  die 
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine 
wesentliche  Unsicherheit  im  Zusammenhang  mit  Ereignissen  oder  Gegebenheiten 
besteht,  die  erhebliche  Zweifel  an  der  Fähigkeit  der  Gesellschaft  zur  Fortführung  der 
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine 
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk 
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls 
diese  Angaben  unangemessen  sind,  unser  Prüfungsurteil  zu  modifizieren.  Wir  ziehen 
unsere  Schlussfolgerungen  auf  der  Grundlage  der  bis  zum  Datum  unseres 
Bestätigungsvermerks  erlangten  Prüfungsnachweise.  Zukünftige  Ereignisse  oder 
Gegebenheiten  können  jedoch  die  Abkehr  der  Gesellschaft  von  der  Fortführung  der 
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. 
 
•  Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses 
einschließlich  der  Angaben  sowie  ob  der  Jahresabschluss  die  zugrunde  liegenden 
Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues 
Bild erreicht wird. 
 
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang 
und  die  geplante  zeitliche  Einteilung  der  Abschlussprüfung  sowie  über  bedeutsame 
Prüfungsfeststellungen,  einschließlich  etwaiger  bedeutsamer  Mängel  im  internen 
Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. 
 
Wir  bestimmen  von  den  Sachverhalten,  über  die  wir  uns  mit  dem  Prüfungsausschuss 
ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die  am bedeutsamsten für die Prüfung des 
Jahresabschlusses  des  Geschäftsjahres  waren  und  daher  die  besonders  wichtigen 
Prüfungssachverhalte  sind.  Wir  beschreiben  diese  Sachverhalte  in  unserem 
Bestätigungsvermerk, es  sei denn, Gesetze oder  andere Rechtsvorschriften schließen die 
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass 
ein  Sachverhalt  nicht  in  unserem  Bestätigungsvermerk  mitgeteilt  werden  sollte,  weil 
vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren 
Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.