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Darüber hinaus gilt: 
•  Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs-
urteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche 
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern 
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, 
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft-
setzen interner Kontrollen beinhalten können. 
•  Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen 
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen 
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur 
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. 
•  Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen 
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit 
zusammenhängende Angaben. 
•  Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des 
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die 
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob 
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten 
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass 
eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungs-
vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen 
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres 
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder 
Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. 
•  Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des 
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die 
zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass 
ein möglichst getreues Bild erreicht wird. 
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang 
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame 
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen 
Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.